Komplettservice
Komplettservice
Nutzen Sie bequem unseren Komplett-Service.
Wir betreuen Sie von der persönlichen Beratung bis hin zur Auslesung und Auswertung Ihrer Verbrauchsstände. Lehnen Sie sich bequem zurück, wir erledigen die Arbeit für Sie.
Mit unserem Komplett-Service wird die Heizkostenabrechnung kein Thema mehr für Sie sein. Die wichtigsten Informationen zu unserem Komplett-Service-Angebot haben wir für Sie in einer Broschüre zusammengefasst: Komplett-Service.pdf
Persönliche Beratung ist uns wichtig. Sie haben von Anfang an einen persönlichen Ansprechpartner. Wenn Sie im Regionalbereich unseres Firmensitzes ansässig sind, schaut sich unser Berater mit Ihnen gemeinsam Ihr Objekt an und zeigt Ihnen alle Optionen für eine verbrauchsabhängige Abrechnung Ihrer Immobilie auf. Darüber hinaus beraten wir Sie auch jederzeit telefonisch, per Fax oder E-Mail. Wir informieren Sie zeitnah über alle technischen und rechtlichen Neuerungen, die Sie und Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung betreffen. Auf unserer Webseite finden Sie zudem alle relevanten Informationen, die Sie jederzeit zu Rate ziehen können.

Die Heizkostenabrechnung ist das Kerngeschäft der GEMAS GmbH. Hierzu zählen die Punkte Ablesung, Funktionsüberprüfung und Überwachung der Messgeräte sowie die Durchführung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Egal, ob Sie eine kleine oder große Anzahl an Einheiten oder Objekten verwalten; als spezialisiertes Fachunternehmen übernehmen wir die komplette Abrechnung für Sie. Dabei halten wir uns an die aktuelle Heizkostenverordnung und Rechtsprechung. Änderungen-HKVO-2009.pdf
Musterabrechnung HKA100
Betrachten Sie ein Muster unserer Heizkostenabrechnung, damit Sie sich sofort von der übersichtlichen und selbsterklärenden Darstellung überzeugen können: Musterabrechnung.pdf
Montageservice
Die fachgerechte Montage sämtlicher Messgeräte wird von unseren qualifizierten Mitarbeitern gewährleistet. Ein Beispiel für die korrekte Montage von Heizkostenverteilern auf unterschiedlichen Heizkörpern zeigt: Montagebeispiel.pdf
Selbstablesung
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, Ihre Messgeräte selbst abzulesen, falls Sie zum Ablesetermin nicht im Hause sind oder die Zwischenablesungen selbst durchführen möchten. Weitere Informationen und Merkblätter zur Selbstablesung finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wir bieten Ihnen innerhalb unseres Komplett-Service eine Verbrauchsanalyse der Nutzeinheiten und des Objektes an, um Einsparpotenziale zu erkennen. Laut Heizkostenverordnung sind die Kosten der Verbrauchsanalyse Bestandteil der Betriebskosten der Heizungsanlage und damit über die Heizkostenabrechnung auf die Nutzer umlegbar (§ 7 Absatz 2 HKVO).
Prüfen Sie doch ganz einfach anhand eines Musterausdrucks unserer Verbrauchsanalyse, ob die darin aufbereiteten Daten auch für Sie von Nutzen sein können: Muster Verbrauchsanalyse.pdf

Mit der Energieeinsparverordnung 2013 (EnEV) sind wesentliche Daten des Energieausweises in Immobilienanzeigen Pflichtangaben. GEMAS bietet Ihnen die Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude nach dem tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwassererwärmung an. Hier sehen Sie ein Muster unseres Energieausweises: Musterenergieausweis.pdf

Nicht erfasste Wärmeabgabe in Gebäuden führt zu einer fehlerhaften und ungerechten Heizkostenabrechnung. Insbesondere bei Einrohrheizungen in Verbindung mit dem Einsatz von Heizkostenverteilern zur Verbrauchserfassung tritt diese Fehlerquelle oft in Erscheinung. Es kommt dabei zu einer ungewollten Wärmeabgabe, die messtechnisch nicht erfasst wird und zu Verzerrungen in der Kostenverteilung führt.
Um in solchen Situationen Abhilfe zu schaffen, sieht die 2009 überarbeitete Heizkostenverordnung die Anwendung der Richtlinie VDI 2077 (Abrechnungskorrekturverfahren) vor. Die GEMAS-Heizkostenabrechnung bietet diese Abrechnungskorrektur auf Kundenwunsch ebenfalls. Ein Beispiel für eine Anlagenüberprüfung nach VDI 2077 zeigt: Muster Rohrwärmeabgabe.pdf
Die Heizkörperbewertung ist einer der wichtigsten Vorgänge bei einer Anlagenaufnahme und Vorbereitung für die folgende Heizkostenabrechnung mit Heizkostenverteilern als Verbrauchsmessgeräte. Ein Heizkostenverteiler erfasst die Temperatur an einem Heizkörper (eine fachgerechte und vorschriftsmäßige Montage vorausgesetzt) und mehr nicht. Für die Verbrauchsabrechnung ist es aber sehr wichtig zu wissen, welche Heizleistung der Heizkörper hat, von welchem Hersteller er gefertigt ist, welchen Temperaturübergangswert der Heizkörper zum eingebauten Heizkostenverteiler hat und vieles mehr.
Sie sehen, es gibt viele Fragen, die es zu beantworten gilt. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie mit unserem Fachwissen und unserer speziellen Datenbank für Heizkörper, damit Ihre Heizkostenabrechnung zu 100 % richtig ist. Ein Muster unserer Heizkörperbewertung: Muster-Heizkörper-Bewertung.pdf

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Geräteservice an. Je nach Bedarf können Sie hier zwischen einem Kauf-, Miet- oder Wartungsservice auswählen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre: Geräteservice.pdf
Kaufservice
Bei GEMAS erhalten Sie Messgeräte aller Typen und Hersteller mit jeweils aktueller Eichung. Zusätzlich ist auch die fachmännische Montage bei Ihnen vor Ort möglich. Unsere Produkte sind auf dem neuesten Stand der Technik und stammen aus deutscher Entwicklung und Herstellung.
Mietservice
Beim Mietservice entfallen die Investitionskosten (Gerätekauf, Montage, Inbetriebnahme…) und die Kosten für die Miete der Messgeräte sind umlagefähig. Die Umlage erfolgt in der Regel mit der jährlichen Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Der Mietservice sorgt zudem dafür, dass stets geeichte Messgeräte für die Abrechnung verwendet werden.
Wartungsservice
Der Wartungsservice betrifft die vorhandene Messgeräteausstattung. Nach Ablauf der Eichfrist bzw. der technischen Nutzungsdauer werden die Messgeräte kostenfrei ersetzt. Der Wartungsservice sorgt so dafür, dass sich nur einwandfrei funktionierende und dem Eichgesetz entsprechende Messgeräte im Einsatz befinden.

In Deutschland kommt es pro Jahr bis zu 200.000 Wohnungsbränden. Damit diese rechtzeitig erkannt und Schlimmeres vermieden werden kann, sind in immer mehr Bundesländern Rauchwarnmelder Pflicht. Ein Servicevertrag für Rauchwarnmelder auf der Basis Wartung oder Miete bringt Sie auf die sichere Seite. Und bei der jährlichen Ablesung der Verbrauchsmessgeräte wird die Funktionstüchtigkeit Ihrer Rauchwarnmelder gleich mitgeprüft. Mehr Informationen finden Sie in unserer Broschüre: Rauchwarnmelderservice.pdf
Weshalb der Einsatz von Rauchwarnmeldern ein großes Plus an Sicherheit bedeutet, veranschaulicht ein Video zur Ausbreitung eines Wohnungsbrandes, das deutlich macht, wie wenig Zeit tatsächlich bleibt, um eine in Brand geratene Wohnung einigermaßen unbeschadet zu verlassen.
Rauchwarnmelder schlagen rechtzeitig Alarm und ermöglichen so, diese knapp bemessene Zeit zu nutzen. Ausbreitung eines Wohnungsbrandes

Mit der 2011 neugefassten Trinkwasserverordnung kommen neue Aufgaben und Pflichten auf Hausverwalter, Hauseigentümer und Vermieter zu. Für viele Häuser ist eine jährlich orientierende Untersuchung des Warmwassers auf Legionellen vorgeschrieben.
Alle Anlagen zur zentralen Warmwasserbereitung mit einem Warmwasserspeicher von mehr als 400 Litern Inhalt und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen Speicher und am weitesten entfernten Entnahmestelle (in der Regel ca. 8 Meter) sind von der Verordnung betroffen. Diese Kriterien können auch schon bei 3-Familienhäuser erfüllt sein.
Weitere Informationen zu diesem Thema und unseres diesbezüglichen Dienstleistungsangebots entnehmen Sie bitte der Broschüre: Trinkwasserüberwachung

Sie können uns über den Komplett-Service alle Aufgaben für die komplette und umfassende Erstellung der Heizkostenabrechnung übertragen. Wir erledigen die Arbeit für Sie. Sie können natürlich auch einzelne Teilbereiche selbst durchführen oder an Dritte vergeben. Wir unterstützen Sie immer, damit das Gesamtwerk Heiz- und Betriebskostenabrechnung rechtssicher für Sie erstellt wird. Versprochen! Schematischer-Ablauf.pdf

Wir sind bei Ihnen um die Ecke und immer über die bekannten Kommunikationswege erreichbar. Unsere Kundenbetreuer sind stets aktuell geschult und können bei all Ihren Fragen jederzeit weiterhelfen, sei es zur Messtechnik, Software aus unserem Hause oder bei anderen Belangen der Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Weitere Informationen zu unserem Service finden Sie in folgender Übersicht: Komplett-Service-Übersicht.pdf

Persönliche Beratung
Persönliche Beratung ist uns wichtig. Sie haben von Anfang an einen persönlichen Ansprechpartner. Wenn Sie im Regionalbereich unseres Firmensitzes ansässig sind, schaut sich unser Berater mit Ihnen gemeinsam Ihr Objekt an und zeigt Ihnen alle Optionen für eine verbrauchsabhängige Abrechnung Ihrer Immobilie auf. Darüber hinaus beraten wir Sie auch jederzeit telefonisch, per Fax oder E-Mail. Wir informieren Sie zeitnah über alle technischen und rechtlichen Neuerungen, die Sie und Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung betreffen. Auf unserer Webseite finden Sie zudem alle relevanten Informationen, die Sie jederzeit zu Rate ziehen können.
Sie möchten Ihre Abrechnung selbst erstellen?
Wir helfen Ihnen dabei. Bei uns bekommen Sie alles, was für eine professionelle Erstellung der Heizkostenabrechnung notwendig ist. Software, Messgeräte, Schulungen und Unterstützungen zu jedem Themenbereich der Heizkostenabrechnung. Interessiert?
Unsere Produkte sind millionenfach am Markt im Einsatz.
Für jeden Bereich Ihrer Heiz- und Wasserkostenabrechnung bieten wir Ihnen die passenden Produkte an. Bei uns können Sie die Produkte kaufen, mieten oder von uns warten lassen. Unser Angebot umfasst alle Messgeräte, unabhängig von den Herstellern, die es am deutschen Markt gibt. Welche benötigen Sie?